Geocaching-Treff am westlichen Parkplatz vom First Berlin-Cache vor der Ausfahrt mit dem Cachemoped zum
First Germany. Also nun den sechsten und vermutlich letzten Motorrad-Event dieser Saison.
Wir treffen uns am Samstag, den 3. Oktober um 10 Uhr an den oben genannten Koordinaten. Neben dem üblichen gegenseitigen discovern von Coins, TravelBugs und Cache-Mopeds empfielt sich der naheliegende First Berlin-Cache (GC2EB4), der aber bitte nur alleine oder zu zweit und zwingend zu Fuß angegangen werden soll. Die Zufahrt ist nur für die ansässigen Firmen erlaubt, und ein Motorrad würde zu sehr auffallen und den historisch wertvollen Cache unnötig gefährden!
Um 11 Uhr ist der Event dann offiziell zu Ende. Wer Lust und Zeit zum Motorradfahren sowie eine vollgetankte Maschine mitgebracht hat, der kann sich mir gerne zu einer Geocaching-Motorrad-Tour anschließen. Es geht diesmal vorbei an der Großbaustelle des BBI zum Namensgeber des Events, dem First Germany (
GC77), der am 2.10.2000 versteckt wurde und dem wir nachträglich zu seinem neunten Geburtstag gratulieren werden.
Von dort aus geht es zur Mittagspause weiter zum
STC Spreewaldring Training Center. Auf die Rennstrecke dürfen wir ohne Lizenz leider nicht, dafür besteht die Möglichkeit, eine Runde auf der Outdoor-Kartbahn zu drehen. Anschließend machen wir uns auf den Rückweg nach Berlin und beenden die Tour entweder an der B101 oder der
AVUS und haben nach knapp 200 km und rund viereinhalb Stunden Fahrzeit hoffentlich alle elf Geocache gefunden.
Wie immer gilt: Aus juristischen Gründen beschränkt sich das Event nur auf das Treffen! Für eine anschließende Ausfahrt gibt es daher absolut gar keinen Organisator. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt auf eigene Gefahr und nur aus eigenem Antrieb. Erfahrung und Fitness für eine Motorradfahrt von 200 km sollten vorhanden sein. Gruppen dürfen sich nur zufällig bilden und nicht vorher abgesprochen werden, da z.B. Stern- und Orientierungsfahrten bei der Verkehrsbehörde angemeldet und genehmigt werden müssen. Außerdem ist es laut Straßenverkehrsordnung verboten, nebeneinander zu fahren.
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